Beratung, Regelwerk und Rechtsvorschriften
Wir sind im Stande, für Sie sämtliches Regelwerk zu erstellen und Ihnen zu helfen, bei Ihrem Orientierungslauf durch die Welt der Eisenbahnvorschriften doch das Ziel zu finden!
Den Eisenbahnverkehr zu betreiben bedeutet nicht nur Triebfahrzeuge zu besitzen und zu fahren. Darüber hinaus ist es eine vielschichtige Gesamtheit von mannigfaltigen verwaltungsmäßigen Vorgaben und Sicherheitsstandards.
Im Bereich Regelwerk im Eisenbahnverkehr haben wir praktische Erfahrung und sind im Stande, sie lückenlos zu beraten. Unsere Gesellschaft wurde zu einer der ersten, die die einheitliche Sicherheitsbescheinigung nach der Methodik der ERA (Europäische Eisenbahn-Agentur) erworben hat.
Womit können wir Ihnen helfen?
Wir erklären Ihnen das fachspezifische Regelwerk
Auf eine verständliche Weise erklären wir Ihnen die bahnspezifischen Gesetze, Verordnungen, Verfügungen und Anordnungen, gemeinsam besprechen wir und stellen Vorgänge und Strukturen den Bedürfnissen Ihrer Gesellschaft gemäß ein. Wir beurteilen das Maß der Erfüllung der Vorgaben einschlägigen Regelwerks und schlagen eine geeignete Lösung vor, die festgestellten Ungereimtheiten zu beseitigen.
Die Verwaltung der Unterlagen zu den Schienenfahrzeugen
Wir sind bereit, die gesamten Unterlagen zu Ihren Schienenfahrzeugen zu verwalten, sämtliche technischen Prüfungen, Nachschauten und Untersuchungen zu besorgen und zu kontrollieren.
Für nähere Auskunft wenden Sie sich bitte gefälligst an uns.